Montag, 6. Februar 2012 anmelden      

  

Reiserücktrittskostenversicherung

Jeder weiß wie schnell es passieren kann, dass man von einem geplanten Urlaub bzw. einer Reise auf Grund einer Erkrankung oder Unfall zurücktreten muss. 

Ist der Reiseantritt aus verschiedenen Gründen wie etwa Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft aber auch wegen Verlust des Arbeitsplatzes oder der Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder anderen laut Versicherungsvertrag genau definierten Gründen nicht möglich, kommt die Reiserücktritts-Versicherung für entstandene Kosten auf.

Je nach Versicherung ist eine Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbehalt möglich. Vor allem für Familien ist eine Reiserücktrittsversicherung ein sinnvoller Schutz. Denken Sie am besten folgendermaßen: Je teurer die Reise, desto dringender sollten Sie diese Form der Reiseversicherung in Erwägung ziehen.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns einfach an.

  
 
Fahrpläne Linienverkehr
 
Döbrichau - Beilrode -
Arzberg - Torgau
(gültig ab 27.06.2011)
 
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Torgau - Döbrichau
(gültig ab 27.06.2011)
 
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